BEDINGUNGEN FÜR DIE ANNAHME VON BESTELLUNGEN
1. Definitionen: Wenn im Folgenden auf den "Verkäufer" Bezug genommen wird, bezieht sich der Begriff auf Magnolia Advanced Materials, Inc. Wenn im Folgenden von "Käufer" die Rede ist, ist damit der Kunde gemeint, der die vom Verkäufer angebotenen Waren kauft. "Produkt(e)" bezieht sich auf das/die in der Bestellung des Käufers angegebene(n) Produkt(e) in der in der Bestellung angegebenen Menge und Verpackung. Der Begriff "Produkt(e)" bezieht sich nicht auf alle vom Verkäufer hergestellten und durch eine Produktnummer gekennzeichneten Produkte. Ein "Geschäftstag" ist jeder Tag, der nicht auf einen Samstag, Sonntag oder einen US-Feiertag fällt.
2. Geltende Bestimmungen und Bedingungen: In Fällen, in denen die Bedingungen des Käufers den Bedingungen des Verkäufers widersprechen, haben die Bedingungen des Verkäufers Vorrang. Bedingungen, die in Angeboten oder ähnlichen Formularen des Käufers enthalten sind (oder in Bestätigungen oder Annahmen des Käufers vorgeschlagen werden), die zu diesen Bedingungen hinzukommen oder von ihnen abweichen, werden hiermit zurückgewiesen und werden ohne ausdrückliche schriftliche Zustimmung des Verkäufers nicht Teil des Vertrags zwischen den Parteien.
3. Bestellungsannahme, Versand und Lieferung: Ungeachtet des Abschnitts 12 ist die Annahme aller Bestellungen durch den Verkäufer vom Eingang der folgenden ordnungsgemäß ausgefüllten Dokumente abhängig: (a) eine Endbenutzer- oder Export-Compliance-Bescheinigung des Käufers, die für den Verkäufer akzeptabel ist; und/oder (b) ein BIS-711-Formular des U.S. Department of Commerce, Bureau of Industry Security. Für den Inlandsversand ist Punkt (a) akzeptabel, für den internationalen Versand ist Punkt (a) oder (b) akzeptabel, zusätzlich zur Überprüfung des Käufers über die Website www.export.gov. Ferner ist die Annahme einer Bestellung durch den Verkäufer in allen Fällen von der Annahme dieser Bedingungen durch den Käufer abhängig. Der Käufer erkennt an und akzeptiert, dass diese Bedingungen ein wesentlicher Bestandteil aller Bestellungen sind, und erklärt sich damit einverstanden, dass die Übermittlung einer Bestellung seine Zustimmung zu diesen Bedingungen bedeutet. Sollte die Bestellung nicht ordnungsgemäß vorbereitet sein, wird der Verkäufer den Käufer innerhalb einer angemessenen Frist über die für die Annahme der Bestellung erforderlichen Korrekturen oder Änderungen informieren. Die Vorlaufzeit des Verkäufers variiert je nach dem vom Käufer bestellten Produkt und der Verpackung zwischen vier und zwölf Wochen. Der Verkäufer unternimmt alle zumutbaren Anstrengungen, um das/die Produkt(e) nicht später als zum voraussichtlichen Versanddatum zu versenden, das vom Verkäufer zum Zeitpunkt der Bestätigung, Annahme und Bearbeitung der Bestellung bestätigt wurde. Wenn der Käufer eine Vorauszahlung für das/die Produkt(e) leisten muss, ist die Annahme durch den Verkäufer vom Eingang der Vorauszahlung abhängig. Erhöht der Käufer das Volumen einer bestehenden Bestellung, so beginnt die vereinbarte Lieferzeitgarantie für das Produkt/die Produkte am ersten Werktag nach Eingang und Annahme der Mitteilung über das erhöhte Volumen durch den Verkäufer. Die Liefertermingarantie in Bezug auf die in der ursprünglichen Bestellung angegebene Menge ändert sich nicht, der Verkäufer wird sich jedoch in angemessener Weise bemühen, die gesamte Bestellung zusammen zu versenden.
Der Käufer nimmt zur Kenntnis und erklärt sich damit einverstanden, dass das in der Bestellung angegebene Datum bei der Berechnung der pünktlichen Lieferung nicht berücksichtigt wird. Falls der Käufer ein bestimmtes Anlieferungsdatum oder einen bestimmten Lieferplan hat, wird der Verkäufer alle zumutbaren Anstrengungen unternehmen, um das/die Produkt(e) so zu versenden, dass die Lieferung in Übereinstimmung mit dem Wunsch des Käufers erfolgt. Der Verkäufer unternimmt alle zumutbaren Anstrengungen, um die angegebenen Mengen ohne Unter- oder Überschreitung zu liefern, es sei denn, der Käufer und der Verkäufer haben ausdrücklich etwas anderes vereinbart. Sollte der Verkäufer aus irgendeinem Grund nicht in der Lage sein, den gesamten Bedarf an Produkten aus der Bestellung des Käufers zu decken, kann der Verkäufer sein verfügbares Angebot auf einen oder alle Käufer aufteilen, ohne für daraus resultierende Leistungsstörungen zu haften. Der Verkäufer benachrichtigt den Käufer unverzüglich schriftlich über jede voraussichtliche oder tatsächliche Verzögerung, die Gründe dafür und die Maßnahmen, die der Verkäufer ergreift, um die Verzögerung zu überwinden oder zu minimieren. Der Käufer nimmt zur Kenntnis und erklärt sich damit einverstanden, dass der Verkäufer in manchen Fällen keine Kontrolle über eine Verzögerung hat und die Verzögerung in keiner Weise abmildern kann.
4. Verpacken: Der Verkäufer ist verpflichtet, das/die Produkt(e) so vorzubereiten und zu verpacken, dass Schäden und Beeinträchtigungen vermieden werden. Die Kosten für Vorbereitung, Verpackung usw. sind im Preis enthalten, es sei denn, sie sind in der Bestellung gesondert angegeben. Wenn der Käufer eine externe Verpackungsfirma mit der Verpackung der Produkte beauftragt oder wenn der Verkäufer nicht in der Lage ist, die Produkte im Werk des Verkäufers zu verpacken, kann der Verkäufer die Produkte zur Verpackung an eine externe Verpackungsfirma schicken, wobei die Kosten für die Verpackung durch Dritte im Preis für die Produkte enthalten sind. Der Käufer nimmt zur Kenntnis und erklärt sich damit einverstanden, dass der Verkäufer keine Kontrolle über den Verpackungszeitplan eines externen Verpackungsunternehmens hat, und der Käufer erklärt sich damit einverstanden, den Verkäufer für alle Verzögerungen beim Versand der Produkte an den Käufer, die durch ein externes Verpackungsunternehmen verursacht werden, schadlos zu halten. Packlisten werden allen Sendungen beigefügt und enthalten alle gesetzlich vorgeschriebenen Informationen. Wenn der Käufer spezifische Anforderungen an die Packliste stellt, wird der Verkäufer angemessene Anstrengungen unternehmen, um die Anforderungen des Käufers zu erfüllen. Wenn die Anforderungen des Käufers an die Packliste zu umfangreich sind, um in die normale Packliste des Verkäufers aufgenommen zu werden, wird zur Erleichterung des Käufers ein Anhang zur Packliste erstellt.
5. Akzeptable Abweichung: Der Verkäufer behält sich das Recht vor, bei jeder Bestellung oder Abrufbestellung, die nicht in Standardbehältern gelagert wird oder bei der eine besondere Herstellung oder Konstruktion erforderlich ist, eine Warenmenge zu liefern und in Rechnung zu stellen, die bis zu zehn Prozent (10 %) über oder unter der in der Einzelabrufbestätigung angegebenen Menge liegt, und der Käufer ist verpflichtet, die Lieferung anzunehmen und die geänderte Menge zu bezahlen. Der Käufer nimmt zur Kenntnis und erklärt sich damit einverstanden, dass der Verkäufer als kundenspezifischer Formulierer von Produkten nur kleine Mengen bestimmter Produkte vorrätig hält und fast alle Bestellungen für alle Kunden individuell formuliert.
6. Inspektion, Abnahme und Gewährleistung: Der Verkäufer ist AS9100D- und ISO 9001:2015-zertifiziert und führt bei allen vom Verkäufer hergestellten Produktchargen eine 100%ige Qualitätskontrolle durch und stellt dem Käufer alle gesetzlich vorgeschriebenen oder vom Käufer geforderten Unterlagen zur Verfügung. Mit angemessener Vorankündigung ist der Käufer berechtigt, nicht geschützte, nicht als Geschäftsgeheimnis eingestufte und nicht klassifizierte Bereiche des Werks des Verkäufers zu inspizieren und zu bewerten, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Einrichtungen, Systeme, Ausrüstung, Tests, Daten, Personal und alle unfertigen und fertigen Produkte, die zum Einbau in Produkte des Käufers hergestellt wurden. Diese Inspektion und Bewertung muss zu Zeiten erfolgen, die für den Käufer und den Verkäufer günstig sind. Zufällige und unangekündigte Inspektionen sind dem Verkäufer untersagt, um geschützte, geheime und als geheim eingestufte Informationen, Daten und Prozesse zu schützen und einen geordneten Arbeitsablauf im Werk des Verkäufers zu gewährleisten. Der Verkäufer wird vom Käufer in angemessener Weise schriftlich benachrichtigt, wenn der Käufer eine Inspektion bestimmter Sendungen durchführen möchte. Der Käufer erklärt sich damit einverstanden, dass jeder spezifische Lieferplan angepasst wird, um Verzögerungen zu berücksichtigen, die durch den Inspektionsprozess des Käufers bei bestimmten Sendungen entstehen. Der Verkäufer übernimmt keinerlei ausdrückliche oder stillschweigende Garantie, außer der, dass das/die hierunter verkaufte(n) Produkt(e) vorbehaltlich der Haltbarkeitsbeschränkungen und bei ordnungsgemäßer Lagerung in der Originalverpackung von handelsüblicher Qualität ist/sind, dass es/sie von guter Qualität, Material und Verarbeitung ist/sind, dass es/sie frei von Mängeln ist/sind, dass es/sie frei von Ansprüchen Dritter ist/sind und dass es/sie allen geltenden Gesetzen und Vorschriften entspricht/entsprechen. Der Käufer übernimmt alle Risiken und die Haftung für die Ergebnisse, die durch die Verwendung der von der Bestellung des Käufers erfassten Produkte erzielt werden, unabhängig davon, ob sie einzeln oder in Kombination mit anderen Produkten verwendet werden. Vorbehaltlich der Abschnitte 10 und 12 überdauern alle Garantien die Lieferung und gelten nicht als abbedungen, wenn der Käufer das/die Produkt(e) annimmt oder dafür bezahlt. Wenn das Produkt bzw. die Produkte nicht den Spezifikationen des Käufers oder des Endbenutzers entspricht bzw. entsprechen und das Produkt bzw. die Produkte ordnungsgemäß gelagert wurde(n) und die Haltbarkeitsdauer nicht überschritten wurde(n), kann sich der Käufer nach eigenem Ermessen an den Verkäufer wenden, eine Rücksendegenehmigung (RGA) einholen und das Produkt bzw. die Produkte an den Verkäufer zurücksenden. Wenn eine ordnungsgemäße RGA eingeholt wurde, akzeptiert der Verkäufer alle diese Produkte gegen volle Rückerstattung des Kaufpreises, vorausgesetzt, dass die Ursache des Fehlers auf ein Verschulden des Verkäufers zurückzuführen ist. Um dem Verkäufer bei der Ermittlung der Fehlerursache zu helfen, erklärt sich der Käufer bereit, dem Verkäufer angemessene Informationen über den Fehler zur Verfügung zu stellen.
7. Verweigerung der Annahme/Ablehnung/Rücktritt/Widerruf: Der Käufer kann die Annahme einzelner oder aller Produkte, die nicht mit allen Anforderungen der Bestellung des Käufers übereinstimmen, ablehnen, verweigern oder widerrufen, und der Käufer muss den Verkäufer innerhalb von zehn (10) Werktagen nach dem Datum des Eingangs beim Käufer über eine solche Ablehnung informieren. Ansprüche jeglicher Art, sei es für gelieferte Produkte oder für die Nichtlieferung von Produkten, dürfen nicht höher sein als der Kaufpreis der Produkte, für die der Schaden geltend gemacht wird. Wird eine Reklamation nicht innerhalb von zehn (10) Arbeitstagen nach dem Datum der Lieferung angezeigt, so gilt dies als Verzicht des Käufers auf alle Ansprüche in Bezug auf diese Produkte. Kosten oder Auslagen im Zusammenhang mit einer Reklamation werden nicht anerkannt, es sei denn, sie wurden von einem bevollmächtigten Vertreter des Verkäufers schriftlich genehmigt. Der Verkäufer akzeptiert keine Rücksendungen, die darauf zurückzuführen sind, dass der Käufer das/die Produkt(e) nicht in Übereinstimmung mit den Produktetiketten, dem Sicherheitsdatenblatt oder dem Konformitätszertifikat des Verkäufers gelagert hat. Nach Wahl des Käufers können zurückgewiesene Produkte an den Verkäufer zurückgeschickt werden, nachdem der Käufer eine Rücksendegenehmigung (Returned Goods Authorization, RGA) erhalten hat. Um entweder einen Ersatz oder eine Rückerstattung wie unten beschrieben zu erhalten, muss der Käufer das/die beanstandete(n) Produkt(e) zur Entsorgung an den Verkäufer zurücksenden, es sei denn, der Verkäufer und der Käufer vereinbaren einvernehmlich, dass der Käufer das/die Produkt(e) entsorgt. Der Verkäufer ist berechtigt und in der Lage, zurückgewiesene Produkte auf rechtmäßige Weise zu entsorgen, um die Umwelt zu schützen. Wenn der Käufer sich dafür entscheidet, das/die zurückgewiesene(n) Produkt(e) zu entsorgen, anstatt es/sie zur Entsorgung an den Verkäufer zurückzusenden, erklärt sich der Käufer damit einverstanden, den Verkäufer und seine verbundenen Unternehmen, leitenden Angestellten, Direktoren, Anteilseigner, Manager, Vertreter, Angestellten, Lieferanten, Subunternehmer, Bediensteten, Nachfolger und Abtretungsempfänger (jeweils ein "Entschädigungsempfänger") oder sein Eigentum von jeglicher Haftung freizustellen und zu schützen, Verpflichtungen, Verlusten, Schäden, Strafen, Ansprüchen, Verletzungen, Klagen, Prozessen, Schiedsverfahren, Kosten und Ausgaben, einschließlich, ohne Einschränkung, Fahrlässigkeit und angemessener Anwaltsgebühren und sonstiger Rechtskosten, die sich aus der Entsorgung der zurückgewiesenen Produkte durch den Käufer ergeben. Wenn der Käufer sich dafür entscheidet, das/die beanstandete(n) Produkt(e) wie oben beschrieben an den Verkäufer zurückzusenden, kann der Käufer nach eigenem Ermessen entscheiden, das/die mangelhafte(n) Produkt(e) ersetzen zu lassen. Der Käufer nimmt zur Kenntnis und akzeptiert, dass der Verkäufer Klebstoffprodukte nach Kundenwunsch formuliert und daher nur über einen geringen Lagerbestand verfügt. Der Käufer ist sich darüber im Klaren und akzeptiert, dass der Verkäufer in der Regel erst nach Eingang einer Bestellung Produkte zusammenstellt. Der Käufer nimmt zur Kenntnis und akzeptiert, dass in manchen Fällen das Produkt nur für einen oder wenige Kunden hergestellt wird. Sollte dies bei dem/den Produkt(en) der Fall sein, versteht und akzeptiert der Käufer, dass es einige Zeit dauern kann, bis die erforderlichen Rohstoffe und/oder Spezialverpackungen beschafft sind, bevor das/die Ersatzprodukt(e) hergestellt oder verpackt werden können. Der Käufer nimmt zur Kenntnis und akzeptiert, dass bei Produkten, die gemäß einer Spezifikation in einer Liste Qualifizierter Produkte hergestellt wurden, die erforderlichen Qualitätskontrollprüfungen umfangreich sein und mehrere Tage oder Wochen dauern können. Ist dies bei dem/den Produkt(en) der Fall, kann es zu unvermeidlichen Verzögerungen beim Versand kommen. Entscheidet sich der Käufer für den Austausch des/der mangelhaften Produkts/Produkte, muss er dem Verkäufer eine angemessene Frist für den Austausch des/der mangelhaften Produkts/Produkte einräumen. Der Verkäufer wird den Käufer in angemessenen Abständen über den Fortschritt des Austauschs informieren. Wenn sich der Käufer dafür entscheidet, beanstandete Produkte wie oben beschrieben an den Verkäufer zurückzusenden, kann der Käufer nach seiner Wahl und anstelle des Austauschs der beanstandeten Produkte durch den Kaufpreis der Produkte und die Kosten für die Rücksendung zurückerstatten lassen oder nach seiner Wahl den Preis künftiger Käufe reduzieren oder eine Gutschrift auf die Kosten künftiger Käufe bis zur Höhe des Kaufpreises der beanstandeten Produkte und der Kosten für die Rücksendung erhalten. Der Verkäufer haftet nicht für besondere Schäden, Folgeschäden oder Strafschadensersatz, einschließlich, aber nicht beschränkt auf den entstandenen Wertverlust. Der Verkäufer akzeptiert keine Rücksendungen von Produkten, die auf irgendeiner Grundlage oder ohne vorherige schriftliche Genehmigung des Verkäufers versandt wurden. Wenn der Verkäufer die Rückgabe von Produkten akzeptiert, wird eine Wiedereinlagerungsgebühr nach Ermessen des Verkäufers erhoben.
8. Preis: Die hierin angegebenen Preise verstehen sich "Freight On Board" (FOB), Atlanta, Georgia (alle Fracht- und Transportkosten gehen zu Lasten des Käufers), es sei denn, die Parteien haben ausdrücklich etwas anderes schriftlich vereinbart. Die Preise können ohne vorherige Ankündigung geändert werden. Der Verkäufer fakturiert die Produkte üblicherweise zu dem Preis, der zum Zeitpunkt der Lieferung gilt. Es ist auch die Praxis des Verkäufers, Kunden mindestens dreißig (30) Tage vor einer Preiserhöhung zu benachrichtigen, wenn eine solche Benachrichtigung möglich ist. Der Käufer nimmt zur Kenntnis und stimmt zu, dass es dem Verkäufer unter bestimmten Umständen, insbesondere bei Erhöhungen der Rohstoffpreise durch die Lieferanten des Verkäufers, nicht möglich ist, Preiserhöhungen im Voraus anzukündigen. Wenn eine Bestellung für Produkte eingeht, für die eine Preiserhöhung nach dem Datum der Bestellung, aber vor dem voraussichtlichen Lieferdatum in Kraft treten soll, wird der Verkäufer den Käufer über die Preiserhöhung informieren. Der Käufer hat die Möglichkeit, die Bestellung zu stornieren, oder der Verkäufer hat die Möglichkeit, die aktuellen Preise für die betreffende Bestellung zu verlängern. Wenn eine Bestellung vom Verkäufer zum aktuellen Preis akzeptiert wird, hält der Verkäufer den niedrigeren Preis für die betreffende Bestellung ein und erhöht den Preis mit der nächsten Bestellung für das/die Produkt(e). Jede Ergänzung der Bestellung (d.h. zusätzliche Produkte und/oder Mengen) unterliegt dem neuen Preis. Für die ursprüngliche Menge gilt der Preis, der in der Bestellung bei Annahme durch den Verkäufer angegeben ist. Die Zahlungsbedingungen werden vom Verkäufer auf der Grundlage einer zufriedenstellenden Bewertung der Kreditwürdigkeit des Käufers, seiner Finanzausweise, seines Zahlungsverhaltens und seiner Kaufhistorie festgelegt. Auf Anfrage des Käufers stellt der Verkäufer eine Kopie der Rechnung für das/die Produkt(e) innerhalb eines Werktages nach Erstellung der Rechnung für das/die Produkt(e) per E-Mail zur Verfügung. Die Zahlungsfrist wird nicht durch den Eingang der Rechnung des Verkäufers beim Käufer, die Lieferung akzeptabler Produkte, die Annahme der Produkte durch den Käufer oder die Abnahme der Produkte bestimmt oder beeinflusst, sondern ausschließlich durch das Datum der Rechnung für die Produkte.
9. Verlustrisiko: Sofern nicht anderweitig durch eine Regierungsbehörde oder ein Gesetz geregelt, wählt der Käufer den Spediteur für den Transport des/der Produkte(s) vom Verkäufer zum Käufer. Sofern nicht anderweitig schriftlich mit dem Verkäufer vereinbart, trägt der Käufer die Kosten für den Transport des Produkts/der Produkte vom Verkäufer zum Käufer. Das Eigentum an dem/den Produkt(en) und das Verlustrisiko gehen auf den Käufer über, wenn das/die Produkt(e) das Werk des Verkäufers verlassen. Der Verkäufer haftet nicht für Schäden an den Produkten oder Behältern, die durch den/die Spediteur(e) entstehen, nachdem die Produkte das Werk des Verkäufers verlassen haben. Der Käufer sollte bei dem/den Spediteur(en) eine Reklamation für Schäden einreichen, die entstanden sind, nachdem das/die Produkt(e) das Werk des Verkäufers verlassen haben. Wenn die Produkte mit einer vom Verkäufer ausgestellten Rücksendegenehmigung (Returned Goods Authorization, RGA) an den Verkäufer zurückgesandt werden, wählt der Verkäufer den Spediteur aus und trägt die Kosten für den Transport der zurückgesandten Produkte vom Käufer zum Verkäufer. Das Verlustrisiko verbleibt beim Käufer, bis das/die Produkt(e) vom Spediteur zum Transport angenommen wird/werden. Der Käufer haftet nicht für Schäden an den Produkten oder Behältern, die durch den/die Transporteur(e) verursacht werden, nachdem die Produkte das Werk des Käufers verlassen haben. Der Käufer ist dafür verantwortlich, den Nachweis zu erbringen, z. B. durch Fotos, dass sich die Produkte in einem akzeptablen Zustand befinden (Originalverpackung durch den Verkäufer), bevor die Produkte den Standort des Käufers verlassen.
10. Umpacken/Umverpacken: Ungeachtet des Abschnitts 6 sind die vom Verkäufer gewährten Garantien für das/die Produkt(e) null und nichtig, wenn der Käufer das/die Produkt(e) ohne Wissen und schriftliche Genehmigung des Verkäufers neu verpackt. Der Käufer erklärt sich damit einverstanden, den Verkäufer und seine verbundenen Unternehmen, leitenden Angestellten, Direktoren, Anteilseigner, Manager, Vertreter, Angestellten, Lieferanten, Subunternehmer, Bediensteten, Nachfolger und Bevollmächtigten (jeweils ein "Entschädigungsempfänger") oder sein Eigentum von allen Verbindlichkeiten, Verpflichtungen, Verlusten, Schäden, Strafen, Ansprüchen, Verletzungen, Klagen, Prozessen, Schiedsverfahren, Kosten und Ausgaben freizustellen, einschließlich und ohne Einschränkung, Fahrlässigkeit und angemessenen Anwaltsgebühren und anderen Rechtskosten, die in irgendeiner Weise aus oder im Zusammenhang mit der Verpackung, dem Verpacken, der Auswahl des Behälters, der Etikettierung, den Begleitpapieren, der Leistung, der Sicherheit und der Umwelthaftung in Bezug auf das/die Produkt(e) ab und nach dem Datum und dem Ort des Versands entstehen, mit Ausnahme von Ansprüchen, die direkt auf Fahrlässigkeit des Verkäufers zurückzuführen sind.
11. Einhaltung von Gesetzen: Mit der Annahme dieses Auftrags garantiert der Verkäufer, dass das/die im Rahmen dieses Auftrags zu liefernde(n) Produkt(e) in Übereinstimmung mit allen anwendbaren bundes-, landes- und ortsrechtlichen Gesetzen, Vorschriften und Verordnungen der Vereinigten Staaten oder anderer souveräner oder staatlicher oder kommunaler Regierungen hergestellt wurde(n) oder hergestellt werden wird(en), die jetzt oder in Zukunft für die Erfüllung dieses Auftrags gelten, einschließlich, aber nicht beschränkt auf die Herstellung des/der im Rahmen dieses Auftrags erworbenen Produkts/Produkte. Der Verkäufer bestätigt ferner, dass das/die im Rahmen dieses Auftrags an den Käufer zu liefernde(n) Produkt(e) in Übereinstimmung mit den Anforderungen des Fair Labor Standards Act in seiner geänderten Fassung und den in diesem Rahmen erlassenen Vorschriften und Anordnungen des US-Arbeitsministeriums hergestellt wird/werden. Der Verkäufer erklärt sich damit einverstanden, den Käufer von jeglichen Verlusten oder Haftungsansprüchen freizustellen, die auf eine Verletzung oder Nichteinhaltung dieser Gesetze durch den Verkäufer zurückzuführen sind.
Der Verkäufer muss die Anforderungen von 41 CFR §§ 60-1.4(a), 60- 300.5(a) und 60-741.5(a) einhalten. Diese Vorschriften verbieten die Diskriminierung qualifizierter Personen aufgrund ihres Status als geschützte Veteranen oder Personen mit Behinderungen und verbieten die Diskriminierung aller Personen aufgrund ihrer Rasse, Hautfarbe, Religion, ihres Geschlechts, ihrer sexuellen Orientierung, ihrer Geschlechtsidentität, ihrer nationalen Herkunft oder aufgrund von Erkundigungen, Diskussionen oder der Offenlegung von Informationen über die Vergütung. Darüber hinaus verlangen diese Vorschriften, dass die betroffenen Hauptauftragnehmer und Unterauftragnehmer positive Maßnahmen ergreifen, um Personen ohne Rücksicht auf Rasse, Hautfarbe, Religion, Geschlecht, sexuelle Orientierung, Geschlechtsidentität, nationale Herkunft, geschützten Veteranenstatus oder Behinderung einzustellen und zu befördern. Der Auftragnehmer/Unterauftragnehmer verpflichtet sich, alle in 29 CFR Teil 471, Anhang A zu Unterteil A (Executive Order 13496) aufgeführten Bestimmungen einzuhalten.
12. ITAR: Der Verkäufer hält sich an alle ITAR (International Traffic In Arms Regulations), Wirtschaftssanktionen und Handelsembargos, die vom Office of Foreign Assets Control ("OFAC") des US-Finanzministeriums verwaltet und durchgesetzt werden, sowie an andere Vorschriften der US-Regierung. Wenn der Käufer der Endverbraucher ist, benötigt der Verkäufer ein ordnungsgemäß ausgefülltes Formular "Endverbraucher- oder Export-Compliance-Zertifizierung" vom Endverbraucher und/oder ein ordnungsgemäß vom Endverbraucher ausgefülltes Formular "BIS-711" vom U.S. Department of Commerce, Bureau of Industry Security. Wenn der Käufer ein anderes Unternehmen als der Endverbraucher ist (z. B., Vertriebshändler, Vertreter, Wiederverkäufer usw.), benötigt der Verkäufer entweder (a) ein ordnungsgemäß ausgefülltes Formular "End-User or Export Compliance Certification" vom End-User und/oder ein ordnungsgemäß vom End-User ausgefülltes Formular "BIS-711" vom U.S. Department of Commerce, Bureau Industry Security. Department of Commerce, Bureau of Industry Security, oder (b) ein ordnungsgemäß ausgefülltes Formular "End-User or Export Compliance Certification" des Zwischenempfängers, der die Verantwortung für die Einhaltung der ITAR-Bestimmungen vom Verkäufer auf den Käufer überträgt, und/oder ein ordnungsgemäß vom Endverbraucher ausgefülltes Formular "BIS-711" des U.S. Department of Commerce, Bureau of Industry Security. Legt der Käufer dem Verkäufer diese ITAR-Konformitätsdokumente nicht vor, wird der Auftrag ungültig. Der Käufer erklärt sich damit einverstanden, den Verkäufer schadlos zu halten, falls sich eine Lieferung an den Käufer verzögert, weil der Käufer die Anforderungen an die ITAR-Konformitätsdokumentation nicht erfüllt hat. Diese ITAR-Konformitätsdokumentation wird vom Verkäufer aufbewahrt und unterliegt der Kontrolle und Überprüfung durch verschiedene Regierungsbehörden. Der Käufer darf ohne die vorherige schriftliche Zustimmung des Verkäufers keine Produkte weiterverkaufen oder vertreiben, die nicht in der entsprechenden ITAR-Konformitätsdokumentation für eine bestimmte Bestellung aufgeführt sind. Ungeachtet anderer Bestimmungen in diesem Vertrag sind alle vom Verkäufer gewährten Garantien für die Produkte und Entschädigungen null und nichtig, wenn der Käufer die Produkte ohne Wissen und schriftliche Genehmigung des Verkäufers weiterverkauft oder vertreibt, sofern dies nicht in der entsprechenden ITAR-Konformitätsdokumentation für einen bestimmten Auftrag gestattet und angegeben ist.
13. Rechnungsstellung: Der Verkäufer stellt eine Rechnung an die auf der Vorderseite der Bestellung angegebene Adresse zu Händen der Kreditorenabteilung aus, sofern der Käufer dem Verkäufer nicht schriftlich etwas anderes mitteilt. Die Rechnung enthält alle spezifischen Informationen, die der Käufer auf der Rechnung verlangt. Auf Wunsch des Käufers sendet der Verkäufer eine Kopie der Rechnung per E-Mail an den Käufer, um die rechtzeitige Zahlung der Rechnung durch den Käufer zu erleichtern. Der Käufer erstattet dem Verkäufer alle Steuern, Verbrauchssteuern, Zölle, Abgaben oder sonstigen Abgaben, die der Verkäufer für den Verkauf, die Herstellung oder den Transport der an den Käufer verkauften Produkte an staatliche Stellen zu zahlen hat.
14. Strafen für verspätete Zahlungen: Der Verkäufer erhebt eineinhalb Prozent (1½%) Zinsen pro Monat auf alle überfälligen Rechnungen. Sofern der Verkäufer nicht anderweitig schriftlich zugestimmt hat, gilt ein Konto als im Verzug, wenn die Zahlung nicht am oder vor dem Fälligkeitsdatum auf der Rechnung beim Verkäufer eingegangen ist. Der Verkäufer kann nach eigenem Ermessen säumige Rechnungen bis zum Zahlungseingang auf Kredit- und Versandstopp setzen. Der Verkäufer kann nach eigenem Ermessen das Kreditprivileg für säumige Kunden widerrufen und Vorauszahlung verlangen. Bestellungen, die von säumigen Kunden eingehen, werden erst bearbeitet, wenn der Zahlungsverzug behoben ist. Dies kann zu einem verzögerten Versand- oder Lieferdatum führen, das über das vom säumigen Kunden geforderte hinausgeht, oder zu Eilzuschlägen und/oder Überstundenzuschlägen, damit der Verkäufer das geforderte Versand- oder Lieferdatum einhalten kann. In keinem Fall haftet der Verkäufer für eine solche Verzögerung aufgrund von Zahlungsverzug seitens des säumigen Kunden.
15. Entschuldbare Verzögerung: Der Verkäufer ist für die Verzögerung oder Nichterfüllung einer Bedingung entschuldigt, wenn diese Verzögerung oder Nichterfüllung aus Handlungen oder Unterlassungen resultiert, die außerhalb der zumutbaren Kontrolle und ohne Verschulden oder Fahrlässigkeit des Verkäufers liegen, einschließlich, aber nicht beschränkt auf, staatliche Embargos, Blockaden, Beschlagnahme oder Einfrieren von Vermögenswerten, Verzögerungen oder Verweigerungen bei der Erteilung einer Exportlizenz oder deren Aussetzung oder Widerruf, oder sonstige staatliche Maßnahmen, Brände, Überschwemmungen, Unwetter oder sonstige höhere Gewalt, Quarantänen, Streiks oder Aussperrungen, Aufruhr, Unruhen, Aufstand, ziviler Ungehorsam, Krieg, Stromausfälle, Beschädigung oder Zerstörung von Netzwerkeinrichtungen oder Servern, Materialmangel oder Verzögerungen bei Lieferungen an den Verkäufer durch Dritte. Der Verkäufer hat den Käufer unverzüglich über solche Verzögerungen oder Ausfälle und deren Ursache zu informieren.
16. Nicht-Verletzung: Der Verkäufer garantiert, dass die Verwendung oder der Verkauf des/der hierunter gelieferten Produkts/Produkte nicht gegen die Ansprüche eines US-Patents verstößt, das das/die Produkt(e) selbst schützt. Der Verkäufer garantiert nicht, dass die Verwendung der Produkte in Kombination mit anderen Produkten oder bei der Durchführung eines Verfahrens keine Patentansprüche verletzt.
17. Technische Unterstützung: Auf Anfrage des Käufers und nach Wahl des Verkäufers kann der Verkäufer technische Daten oder Unterstützung in Bezug auf Mischungs- oder Herstellungstechniken oder -prozesse bereitstellen, die in Verbindung mit dem/den Produkt(en) verwendet werden können, die unter dieses Dokument fallen oder auf den Behälteretiketten des/der Produkte(s) aufgedruckt sind. Sofern nicht anders schriftlich vereinbart, werden alle diese technischen Hilfestellungen und Informationen kostenlos zur Verfügung gestellt und der Käufer übernimmt die alleinige Verantwortung für die im Vertrauen darauf erzielten Ergebnisse.
18. Schadloshaltung. Der Verkäufer übernimmt die Haftung für den Käufer, seine verbundenen Unternehmen, leitenden Angestellten, Direktoren, Anteilseigner, Manager, Vertreter, Mitarbeiter, Lieferanten, Subunternehmer, Bediensteten, Rechtsnachfolger und Bevollmächtigten (jeweils ein "Entschädigungsempfänger des Käufers") oder sein Eigentum und hält diese schadlos, Schadensersatz, Strafen, Ansprüchen, Verletzungen, Klagen, Prozessen, Schiedsverfahren, Kosten und Ausgaben, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Fahrlässigkeit und angemessene Anwaltsgebühren und andere Rechtskosten, soweit diese durch falsche Angaben, Verstöße, Nichterfüllung oder Nichterfüllung von Garantien oder anderen Verpflichtungen seitens des Verkäufers im Rahmen dieses Vertrags verursacht wurden. Der Käufer übernimmt die Haftung für den Verkäufer und seine verbundenen Unternehmen, leitenden Angestellten, Direktoren, Anteilseigner, Manager, Vertreter, Mitarbeiter, Lieferanten, Subunternehmer, Bediensteten, Nachfolger und Bevollmächtigten (jeweils ein "Entschädigungsempfänger des Verkäufers") oder sein Eigentum und wird diese entschädigen, schützen, schadlos halten und verteidigen gegen jegliche und alle Verbindlichkeiten, Verpflichtungen, Verluste, Schadensersatz, Strafen, Ansprüchen, Verletzungen, Klagen, Prozessen, Schiedsverfahren, Kosten und Ausgaben, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Fahrlässigkeit und angemessene Anwaltsgebühren und andere Rechtskosten, soweit diese durch falsche Angaben, Verstöße, Nichterfüllung oder Nichterfüllung von Garantien oder anderen Verpflichtungen seitens des Käufers im Rahmen dieses Vertrags verursacht wurden.
19. Keine Offenlegung. Der Verkäufer darf ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Käufers weder Spezifikationen, Entwürfe oder sonstige Informationen, die ihm vom Käufer zur Verfügung gestellt wurden, noch Einzelheiten im Zusammenhang mit dieser Bestellung an Dritte weitergeben. Solche Spezifikationen, Entwürfe oder sonstigen Informationen bleiben Eigentum des Käufers. Der Käufer ist nicht berechtigt, die Produkte zurückzuentwickeln oder auf andere Weise zu versuchen, die Bestandteile oder das Verfahren zur Herstellung der Produkte ohne die vorherige schriftliche Zustimmung des Verkäufers zu entdecken, zu verwenden oder an Dritte weiterzugeben; diese bleiben alle Eigentum des Verkäufers.
20. Änderungen. Der Käufer nimmt zur Kenntnis und akzeptiert, dass der Verkäufer ein Auftragsfertiger ist, der Produkte auf Bestellung für Kunden herstellt. Unmittelbar nach Annahme der Bestellung des Käufers durch den Verkäufer beginnt der Produktionsprozess, so dass es für den Käufer unpraktisch oder unmöglich ist, die Ausführung der Bestellung zu ändern, auszusetzen oder zu stornieren, ohne dass eine Stornogebühr in Höhe des vollen Produktpreises anfällt. Nach Annahme der Bestellung des Käufers durch den Verkäufer, jedoch vor Beginn der Produktion, darf der Käufer keine Änderungen an den Mengen, Zeichnungen, Entwürfen, Spezifikationen, der Versand- oder Verpackungsart oder der Lieferzeit oder dem Lieferort des Produkts/der Produkte vornehmen, ohne dass eine Stornogebühr in Höhe von 50 % des Produktpreises anfällt.
Vorbehaltlich Abschnitt 3 kann der Käufer den Lieferplan kostenlos beschleunigen, sofern er den Verkäufer mindestens acht (8) Wochen vor dem ersten Tag, an dem die Beschleunigung stattfinden soll, benachrichtigt. Bei einer Benachrichtigung über eine Beschleunigung von weniger als acht (8) Wochen wird eine Eilgebühr erhoben, wenn dem Verkäufer durch die Unterbrechung des Produktionsplans zusätzliche Kosten entstehen. Der Käufer kann den Lieferplan kostenlos verzögern, sofern er den Verkäufer mindestens dreißig (30) Tage vor dem ersten Tag des Monats, in dem die Verzögerung stattfinden soll, benachrichtigt. Bei einer Benachrichtigung über eine Verzögerung von weniger als acht (8) Wochen wird ab dem vierten Tag nach dem ursprünglich beantragten Versanddatum eine Lagergebühr pro Tag erhoben, wenn das Produkt bzw. die Produkte nicht von dem vom Käufer gewählten Spediteur abgeholt werden. Der Käufer muss das/die Produkt(e) einen Monat nach dem Veranlagungsdatum der Lagergebühr in Besitz nehmen, und der Käufer haftet für die Rechnung(en) für das/die Produkt(e) und die Lagergebühr. Danach behält sich der Verkäufer das Recht vor, das/die Produkt(e) ordnungsgemäß und rechtmäßig zu entsorgen, und der Käufer trägt die Kosten einer solchen Entsorgung.
21. Gesamte Vereinbarung. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen und die ihnen unterliegenden Bestellungen (zusammen der "Vertrag") enthalten die gesamte Vereinbarung zwischen den Parteien in Bezug auf den Vertragsgegenstand, und es wird ausdrücklich verstanden und vereinbart, dass keine anderen als die hierin enthaltenen Versprechen, Bestimmungen, Bedingungen, Gewährleistungen, Konditionen oder Verpflichtungen, ob ausdrücklich oder stillschweigend, für eine der Parteien verbindlich sein sollen. Spätere Ergänzungen, Streichungen oder Änderungen dieser Vereinbarung sind für die Parteien nicht bindend, es sei denn, sie werden in gegenseitigem Einvernehmen schriftlich und von beiden Parteien unterzeichnet in diese Vereinbarung aufgenommen.
22. Anwendbares Recht. Diese Vereinbarung oder jede andere sich daraus ergebende Vereinbarung gilt als im Bundesstaat Georgia geschlossen und unterliegt den Gesetzen des Bundesstaates Georgia, mit der Ausnahme, dass der Käufer und der Verkäufer ausdrücklich vereinbaren, das Übereinkommen der Vereinten Nationen über den internationalen Warenkauf von 1980 und dessen Nachfolgeabkommen auszuschließen. Der Käufer erklärt sich ausdrücklich mit der ausschließlichen Zuständigkeit eines einzelstaatlichen oder bundesstaatlichen Gerichts im Bundesstaat Georgia einverstanden und verzichtet auf die Zustellung einer Klage. Der Käufer verzichtet auf jeglichen Einwand gegen den Gerichtsstand bei einem solchen Gericht.
23. Abtretung. Diese Vereinbarung bindet jede Partei, ihre jeweiligen Rechtsnachfolger und zulässigen Abtretungsempfänger und kommt diesen zugute. Keine der Parteien darf ohne die vorherige schriftliche Zustimmung der anderen Partei Rechte oder Anteile an dieser Vereinbarung abtreten oder die Erfüllung ihrer Verpflichtungen delegieren.
24. Rechtsbehelfe: Die hierin vorgesehenen Rechtsmittel sind kumulativ und zusätzlich zu allen anderen gesetzlich oder nach Billigkeitsrecht zulässigen Rechtsmitteln. Der Verzicht auf eine Verletzung einer Bestimmung dieser Vereinbarung durch eine der Parteien stellt keinen Verzicht auf eine andere Verletzung dieser Vereinbarung zu einem zukünftigen Zeitpunkt oder auf ein anderes Recht dar. Das Versäumnis einer Partei, ihre Rechte bei einer Verletzung dieser Vereinbarung ganz oder teilweise geltend zu machen, gilt nicht als Verzicht auf diese Rechte, weder in Bezug auf eine solche Verletzung noch auf eine spätere Verletzung, noch kann ein Verzicht aus der Annahme einer Zahlung oder Leistung abgeleitet werden. Der Verzicht auf ein Recht erstreckt sich nicht auf ein anderes Recht, das eine Partei möglicherweise besitzt, und wirkt sich auch nicht auf einen späteren ähnlichen oder unähnlichen Verstoß aus.
25. Begrenzung der Haftung. Die Haftung der Parteien gegenüber der anderen Partei übersteigt unter keinen Umständen den hier angegebenen Gesamtbetrag der Bestellung in Dollar.
Rev. 20230831